1. Allgemeines
Der Abschluss von Verträgen mit der Gebäudereinigung Aschenputtel Gebäudereinigung erfolgt allein auf der Basis dieser Bedingungen, deren ausschließliche Gültigkeit der Auftraggeber durch Unterzeichnung des Vertrages bzw. der Auftragsbestätigung anerkennt. Andere Bedingungen sind ungültig.
Unsere Angebote sind freibleibend und bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit einer
schriftlichen Bestätigung durch uns.
Beide Parteien verpflichten sich, alle Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf
evtl. Rechtsnachfolger auch bei Vermietung oder Verpachtung zu übertragen.
2. Vertragsdauer und Kündigung
Vertragsdauer und Kündigung richten sich nach den diesbezüglichen Bestimmungen
des Vertrages bzw. der Auftragsbestätigung.
3. Anweisung in das Anwesen
Vor der Tätigkeitsaufnahme durch den Auftragnehmer ist der Auftraggeber
verpflichtet, die Mitarbeiter des Auftragnehmers in sämtlichen vorhandenen
technischen Einrichtungen des zu betreuenden Anwesens in die Gesamtanlage
einzuweisen, auf mögliche Gefahrenquellen ausdrücklich hinzuweisen und sämtliche
erforderlichen Schlüssel zu übergeben.
4. Leistungen des Auftragnehmers
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die in den Verträgen oder in der
Auftragsbestätigung festgehaltenen Leistungen ordentlich durchzuführen.
Der Rechnungsbetrag/die Reinigungsleistung bezieht sich auf unsere
Kalkulationsgrundlage von 10 Feiertagen p. a. und die Minderreinigung der Büros von
ca. 20 % wegen Urlaub, Krankheit und Feiertagen der Angestellten des
Auftraggebers.
Abweichungen von den Vereinbarungen sind zulässig, wenn der vertraglich
vereinbarte Leistungsumfang – und Standard gewahrt bleibt.
Die vereinbarten Leistungen beschränken sich nur auf die im Leistungsverzeichnis
zur Betreuung ausgewiesenen Gemeinschaftseinrichtungen.
5. Leistungen des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer ohne Berechnung kaltes und
warmes Wasser und Strom für den Betrieb von Maschinen sowie alle notwendigen
Schlüssel in dem für die Durchführung der Arbeiten erforderlichen Umfang zur
Verfügung zu stellen.
Bei Bedarf überlässt der Auftraggeber dem Auftragnehmer unentgeltlich einen
geeigneten verschließbaren Raum für Materialien, Geräte und Maschinen.
5.1. Bauseitige Stilllegung aller elektrischen Leitungen/Werbung, Lüftung usw.
5.2. Bauseitige Verkehrssicherungsmaßnahmen (absperren).
5.3. Leuchtreklameschilder bzw. Leuchtschilder sind vor Beginn der Arbeiten
bauseits zu entfernen bzw. bauseits zu schützen.
5.4. Gerüstgestellung und Einplanung sowie ein Bau-WC müssen bauseits erfolgen.
5.5. Eine Kopie der Freistellungsbescheinigung zum Steuerabzug bei Bauleistungen
gem. § 48 b Abs. 1 Staz 1 des EStG ist einzureichen.
6. Reklamationen
Reklamationen sind unverzüglich nach der Durchführung der Leistung des
Auftragnehmers mitzuteilen, um damit eine sofortige Feststellung der
Beanstandungen zu garantieren.
Der Auftraggeber hat bei einer Reklamation unverzüglich mit der Aschenputtel
Gebäudereinigung Kontakt aufzunehmen, wobei es nicht genügt, die Reklamationen
dem Personal am Einsatzort mitzuteilen. Eine mündliche Reklamation ist nicht
ausreichend.
Reklamationen sind daher grundsätzliche schriftlich vom Auftraggeber vorzunehmen.
Bei einer rechtzeitigen und ordnungsgemäßen Beanstandung ist der Auftragnehmer
auch zu einer 2. Nacharbeit verpflichtet und berechtigt, wenn die 1. Nacharbeit nicht
zur Beseitigung der gerügten Beanstandungen geführt hat.
7. Vergütung
Rechnungen sind zahlbar bei Erhalt ohne Abzug.
Abschlags- und Teilrechnungen in Höhe der erbrachten Teilleistungen können
erstellt werden, wenn die erbrachten Teilleistungen EUR 5.000,00 übersteigen
oder/und die Auftragsabwicklung seit Beginn der Arbeitsaufnahme 4 Wochen
übersteigt.
Kommt der Auftraggeber mit der Bezahlung in Verzug, so ist der Auftragnehmer
berechtigt, am dem Fälligkeitstag Verzugszinsen mit 10% über dem jeweils gültigen
Diskontsatz der Bundesbank zu berechnen.
Kommt der Auftraggeber einer Zahlungspflicht nicht oder nicht pünktlich nach, ist der
Auftragnehmer berechtigt, seine vertraglich geschuldete Leistung bis zur
vollständigen Erfüllung seiner eigenen Ansprüche durch den Auftraggeber
zurückzubehalten.
Das Personal des Auftragsnehmers ist nicht zum Inkasso berechtigt. Die Zahlungen
haben grundsätzlich bargeldlos auf ein vom Auftragnehmer zu benennendes Konto
zu erfolgen.
8. Haftung
Die Haftung des Auftragnehmers für nachweislich durch ihn oder seine Mitarbeiter in
Ausführung der Verrichtung schuldhaft verursachten Schäden, wird nach der Höhe
der Deckung entsprechend den Bedingungen seines
Haftpflichtversicherungsvertrages beschränkt.
8.1. Für Durchfeuchtungen infolge undichter Gebäudefugen oder anderen Öffnungen
wird nicht gehaftet.
8.2. Für Schäden an Aufputz liegenden Kabeln und ähnlichem wird nicht gehaftet.
8.3. Evtl. im Gerüstbereich befindliche Pflanzen müssen bauseits entfernt werden.
8.4. Trotz Schutzmaßnahmen an den Fenstern, kann es im Grenzbereich zwischen
Putz und Holz zu Beschädigungen des Lackanstriches oder der Fugen kommen.
Hierfür übernehmen wir keine Haftung.
8.5. Sollten Lösungsmittel des Graffittis die Oberfläche angegriffen haben,
übernehmen wir keine Haftung für bleibende Schäden sowie für eventuelle Schatten
im Untergrund. Ebenso für Wassereinbrüche durch fehlende oder defekte
Fugenabdichtung übernehmen wir keine Gewährleistung. Beim Auftragen des
Graffittischutzes kann es zu einer Farbvertiefung der Oberflächen kommen.
8.6. Für die Farbentfernung gilt zusätzlich: Für eine mögliche Beschädigung an der
Oberfläche aufgrund von bereits vorhandenen Rissen, Abplatzungen, Fehlstellen
oder mürben Putz etc. unter den Farbschichten können wir keine Haftung
übernehmen.
8.7. Für die Graffitientfernung gilt zusätzlich: Schatten können eventuell verbleiben.
9. Schlussbestimmung
Falls eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise
unwirksam sind oder werden, sind die Parteien verpflichtet, diese Bestimmungen
durch eine andere Vertragsbestimmungen zu ersetzen, welche den Sinn und Zweck
der unwirksamen Bestimmung so nah wie möglich erreicht.
10. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Hamburg / Stade.