Aschenputtel
Gebäudereinigung

AGB`s Aschenputtel Gebäudereinigung

1. Allgemeines 
Der Abschluss von Verträgen mit der Gebäudereinigung Aschenputtel Gebäudereinigung erfolgt allein auf der Basis dieser Bedingungen, deren ausschließliche Gültigkeit der Auftraggeber durch Unterzeichnung des Vertrages bzw. der Auftragsbestätigung anerkennt. Andere Bedingungen sind ungültig. 

Unsere Angebote sind freibleibend und bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit einer schriftlichen Bestätigung durch uns. Beide Parteien verpflichten sich, alle Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf evtl. Rechtsnachfolger auch bei Vermietung oder Verpachtung zu übertragen. 

2. Vertragsdauer und Kündigung 
Vertragsdauer und Kündigung richten sich nach den diesbezüglichen Bestimmungen des Vertrages bzw. der Auftragsbestätigung. 

3. Anweisung in das Anwesen 
Vor der Tätigkeitsaufnahme durch den Auftragnehmer ist der Auftraggeber verpflichtet, die Mitarbeiter des Auftragnehmers in sämtlichen vorhandenen technischen Einrichtungen des zu betreuenden Anwesens in die Gesamtanlage einzuweisen, auf mögliche Gefahrenquellen ausdrücklich hinzuweisen und sämtliche erforderlichen Schlüssel zu übergeben. 

4. Leistungen des Auftragnehmers 
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die in den Verträgen oder in der Auftragsbestätigung festgehaltenen Leistungen ordentlich durchzuführen. 

Der Rechnungsbetrag/die Reinigungsleistung bezieht sich auf unsere Kalkulationsgrundlage von 10 Feiertagen p. a. und die Minderreinigung der Büros von ca. 20 % wegen Urlaub, Krankheit und Feiertagen der Angestellten des Auftraggebers. 

Abweichungen von den Vereinbarungen sind zulässig, wenn der vertraglich vereinbarte Leistungsumfang – und Standard gewahrt bleibt. 

Die vereinbarten Leistungen beschränken sich nur auf die im Leistungsverzeichnis zur Betreuung ausgewiesenen Gemeinschaftseinrichtungen. 

5. Leistungen des Auftraggebers 
Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer ohne Berechnung kaltes und warmes Wasser und Strom für den Betrieb von Maschinen sowie alle notwendigen Schlüssel in dem für die Durchführung der Arbeiten erforderlichen Umfang zur Verfügung zu stellen. 

Bei Bedarf überlässt der Auftraggeber dem Auftragnehmer unentgeltlich einen geeigneten verschließbaren Raum für Materialien, Geräte und Maschinen. 

5.1. Bauseitige Stilllegung aller elektrischen Leitungen/Werbung, Lüftung usw. 

5.2. Bauseitige Verkehrssicherungsmaßnahmen (absperren). 

5.3. Leuchtreklameschilder bzw. Leuchtschilder sind vor Beginn der Arbeiten bauseits zu entfernen bzw. bauseits zu schützen. 

5.4. Gerüstgestellung und Einplanung sowie ein Bau-WC müssen bauseits erfolgen. 

5.5. Eine Kopie der Freistellungsbescheinigung zum Steuerabzug bei Bauleistungen gem. § 48 b Abs. 1 Staz 1 des EStG ist einzureichen. 

6. Reklamationen 
Reklamationen sind unverzüglich nach der Durchführung der Leistung des Auftragnehmers mitzuteilen, um damit eine sofortige Feststellung der Beanstandungen zu garantieren. 

Der Auftraggeber hat bei einer Reklamation unverzüglich mit der Aschenputtel Gebäudereinigung Kontakt aufzunehmen, wobei es nicht genügt, die Reklamationen dem Personal am Einsatzort mitzuteilen. Eine mündliche Reklamation ist nicht ausreichend. 

Reklamationen sind daher grundsätzliche schriftlich vom Auftraggeber vorzunehmen. 

Bei einer rechtzeitigen und ordnungsgemäßen Beanstandung ist der Auftragnehmer auch zu einer 2. Nacharbeit verpflichtet und berechtigt, wenn die 1. Nacharbeit nicht zur Beseitigung der gerügten Beanstandungen geführt hat. 

7. Vergütung 
Rechnungen sind zahlbar bei Erhalt ohne Abzug. 

Abschlags- und Teilrechnungen in Höhe der erbrachten Teilleistungen können erstellt werden, wenn die erbrachten Teilleistungen EUR 5.000,00 übersteigen oder/und die Auftragsabwicklung seit Beginn der Arbeitsaufnahme 4 Wochen übersteigt. 

Kommt der Auftraggeber mit der Bezahlung in Verzug, so ist der Auftragnehmer berechtigt, am dem Fälligkeitstag Verzugszinsen mit 10% über dem jeweils gültigen Diskontsatz der Bundesbank zu berechnen. 

Kommt der Auftraggeber einer Zahlungspflicht nicht oder nicht pünktlich nach, ist der Auftragnehmer berechtigt, seine vertraglich geschuldete Leistung bis zur vollständigen Erfüllung seiner eigenen Ansprüche durch den Auftraggeber zurückzubehalten. 

Das Personal des Auftragsnehmers ist nicht zum Inkasso berechtigt. Die Zahlungen haben grundsätzlich bargeldlos auf ein vom Auftragnehmer zu benennendes Konto zu erfolgen. 

8. Haftung 
Die Haftung des Auftragnehmers für nachweislich durch ihn oder seine Mitarbeiter in Ausführung der Verrichtung schuldhaft verursachten Schäden, wird nach der Höhe der Deckung entsprechend den Bedingungen seines Haftpflichtversicherungsvertrages beschränkt. 

8.1. Für Durchfeuchtungen infolge undichter Gebäudefugen oder anderen Öffnungen wird nicht gehaftet. 

8.2. Für Schäden an Aufputz liegenden Kabeln und ähnlichem wird nicht gehaftet. 

8.3. Evtl. im Gerüstbereich befindliche Pflanzen müssen bauseits entfernt werden. 

8.4. Trotz Schutzmaßnahmen an den Fenstern, kann es im Grenzbereich zwischen Putz und Holz zu Beschädigungen des Lackanstriches oder der Fugen kommen. Hierfür übernehmen wir keine Haftung. 

8.5. Sollten Lösungsmittel des Graffittis die Oberfläche angegriffen haben, übernehmen wir keine Haftung für bleibende Schäden sowie für eventuelle Schatten im Untergrund. Ebenso für Wassereinbrüche durch fehlende oder defekte Fugenabdichtung übernehmen wir keine Gewährleistung. Beim Auftragen des Graffittischutzes kann es zu einer Farbvertiefung der Oberflächen kommen. 

8.6. Für die Farbentfernung gilt zusätzlich: Für eine mögliche Beschädigung an der Oberfläche aufgrund von bereits vorhandenen Rissen, Abplatzungen, Fehlstellen oder mürben Putz etc. unter den Farbschichten können wir keine Haftung übernehmen. 

8.7. Für die Graffitientfernung gilt zusätzlich: Schatten können eventuell verbleiben. 

9. Schlussbestimmung 
Falls eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sind oder werden, sind die Parteien verpflichtet, diese Bestimmungen durch eine andere Vertragsbestimmungen zu ersetzen, welche den Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung so nah wie möglich erreicht. 

10. Gerichtsstand 
Gerichtsstand ist Hamburg / Stade.